Was ist ein Wahlarzt?
Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig. Fast die Hälfte aller niedergelassenen Ärzte sind Wahlärzte. Eine ausreichende ärztliche Versorgung wäre ohne Wahlärzte nicht möglich.
Das komplette Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung.
Darüber hinaus alle Leistungen, die im Leistungskatalog der sozialen Krankenversicherungsträger nicht vorgesehen sind. Flexible Ordinationszeiten und geringere Wartezeiten sowie mehr Zeit für den Einzelnen und das Gespräch. Für jeden Patienten zugänglich. Information über Kostenerstattung. Bei fachübergreifenden Problemstellungen Zusammenarbeit (Überweisung) mit Fachärzten (Wahlärzten oder Kassenärzten). Sie sind in allen Fachgebieten vertreten, auch in jenen, in denen es keine Kassenärzte gibt.
Ich suche ihn unbürokratisch auf. Ich wähle ihn selbst aus.
Natürlich ist auch eine Überweisung möglich (von einem Kassenarzt wie auch von einem anderen Wahlarzt).
Jeder Wahlarzt kann zu einem anderen Wahlarzt oder Kassenarzt überweisen. Jeder Wahlarzt kann einen Versicherten auch in ein Krankenhaus einweisen.
Der Wahlarzt hat zwei Möglichkeiten:
Scheuen Sie sich nicht, meine Mitarbeiterin vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen. Es ist auch möglich, einen schriftlichen Kostenvoranschlag einzuholen. Für meine Leistungen stelle ich Ihnen eine Privathonorarnote aus.
Bei meiner Krankenkasse.
Für jene ärztlichen Leistungen, die auch den Kassenärzten bezahlt werden, erhalte ich den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind wie z.B. Impfungen, Homöopathie, Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten (z.B. für den Führerschein), Reiseprophylaxe etc. erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.
Bei meiner Privatversicherung
Je nach Versicherungsvertrag wird von dieser der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte Privathonorar refundiert.